Wahlhelfer
Bei Interesse können Sie das unten stehende Formular ausfüllen und sich online bei uns melden.
Die Abwicklung einer Wahl ist nur mit vielen Helferinnen und Helfern möglich. In der Stadt Bad Gandersheim werden ca. 175 Personen benötigt, um am Wahltag die Stimmenabgabe und Stimmenauszählung sicherstellen zu können. Gesucht werden daher engagierte Bürgerinnen und Bürger, die als Wahlhelfer im Wahlvorstand tätig werden möchten!
Wahlhelfer müssen für die jeweilige Wahl wahlberechtigt sein. Die Arbeit im Wahlvorstand setzt keine besonderen Kenntnisse voraus. Was Sie wissen müssen, erfahren Sie durch eine Schulung oder das ausgegebene Schulungsmaterial. Für die Kommunalwahl können auch wahlberechtigte Personen ab dem 16. Lebensjahr eingesetzt werden.
Am Wahlsonntag treffen Sie sich mit den übrigen Wahlvorstandsmitgliedern im Wahllokal. Der Wahlvorstand besteht aus acht bzw. zehn Mitgliedern, also genügend Personen, um sich untereinander abzulösen. Sie müssen daher nicht den ganzen Tag im Wahllokal präsent sein. Es gibt einen "Schichtdienst", d.h. die Hälfte der Mitglieder ist vormittags ab 7:30 Uhr tätig, die andere Hälfte versieht ihren Dienst am Nachmittag ab 13:00 Uhr. Ihre Wahlvorsteherin/Ihr Wahlvorsteher wird mit Ihnen absprechen, zu welchen Zeiten Sie anwesend sein müssen, wobei Ihre Wünsche, soweit möglich berücksichtigt werden. Um nach dem Schließen der Wahllokale ab 18:00 Uhr mit der Auszählung beginnen zu können, müssen alle Mitglieder des Wahlvorstandes um 17:45 Uhr wieder anwesend sein!
Für Ihren bürgerlichen Einsatz erhalten Sie ein Erfrischungsgeld in Höhe von 25 Euro, die Wahlvorsteherin/der Wahlvorsteher erhält 35 Euro, das Ihnen am Wahltag in bar ausgezahlt wird.
Sie möchten als Wahlhelferin oder Wahlhelfer tätig werden?
Dann melden Sie sich bitte bei der Ordnungsverwaltung der Stadt Bad Gandersheim unter der Tel-Nr. 73-200 oder 73-122. Oder senden Sie Ihre Meldung per Post an die Stadt Bad Gandersheim, Wahlamt, Markt 10, 37581 Bad Gandersheim. Oder füllen das obige Formular aus, Sie werden anschließend umgehend vom einem Mitarbeiter des Wahlamtes kontaktiert. Sie können auch direkt die/der zuständige/n Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Wahlamt per mail unter bzw. waldmann@bad-gandersheim.de oder biener@bad-gandersheim.de erreichen.
Interessenten aus den Ortsteilen können sich auch mit ihrer Ortsvorsteherin oder ihrem Ortsvorsteher in Verbindung setzen.
Sollten sich nicht genügend freiwillige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer finden, müssen wir, um die Wahl nach den gesetzlichen Vorschriften durchführen zu können, Wahlhelferinnen und Wahlhelfer direkt aus der Mitte unserer Bürgerinnen und Bürger benennen.
Die Übernahme eines Wahlamtes können nur ablehnen,
Wahlberechtigte, die am Wahltage das 65. Lebensjahr vollendet haben,
Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass ihnen die Fürsorge für ihre Familie die Ausübung ihres Amtes als Wahlhelferin oder Wahlhelfer in besonderer Weise erschwert,
Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie aus dringenden beruflichen Gründen oder durch Krankheit oder Behinderung oder aus einem wichtigen Grunde gehindert sind, das Wahlehrenamt ordnungsgemäß auszuüben.
Bitte melden Sie sich freiwillig, damit wir unserer gesetzlichen Pflicht als Stadt Bad Gandersheim nachkommen und die Wahlen wie in den Vorjahren erfolgreich durchführen können.