Stiftung Kloster und Kulturzentrum Brunshausen
Die „Stiftung Kloster und Kulturzentrum Brunshausen“ mit Sitz in Bad Gandersheim wurde mit Schreiben vom 07.02.2013 durch das MI (Regierungsvertretung Braunschweig) gemäß § 80 BGB als rechtsfähig anerkannt.
Der Zweck der Stiftung ist die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, die Förderung von Kunst und Kultur, die Förderung von Wissenschaft und Forschung und die Förderung der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf den Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungs-gedankens nach Maßgabe der Stiftungssatzung.
Die Stiftungssatzung erlaubt interessierten Personen bzw. Gesellschaften hiernach die steuerrechtlich relevante Unterstützung von Leistungen, die im Bereich der Stadt Bad Gandersheim erbracht werden. Hierfür ist die Ausgabe von Spendenbescheinigungen möglich.
Solche Geldzuwendungen können unter anderem für
- Ausstellungen, Theater- und Musikveranstaltungen, Lesungen etc.,
- die Vergabe von wissenschaftlichen Auftragsarbeiten zur Erforschung geschichtlicher Details und Entwicklungen sowie themenbezogener Symposien bzw. Vortragsveranstaltungen hinsichtlich der Stadtgeschichte, zum Beispiel zu Roswitha von Gandersheim im 9. Jhd. n. Chr., und zur historischen Regionsanalyse etwa zur Römerschlacht am Harzhorn im 3. Jhd. n. Chr.,
- den Erhalt des als Renaissancebau unter Einbeziehung der Moritzkirche um 1580 entstandenen Rathauses in Bad Gandersheim sowie
- die Organisation und pädagogische Betreuung von Begegnungsmaßnahmen, Austauschprogrammen und Jugendreisen mit deutschen und ausländischen Jugendlichen der Partnerstädte Skegness und Rotselaar
geleistet werden.
Die Geldzuwendungen können durch Zustiftungen, die das Stiftungsvermögen erhöhen, bzw. auch durch zielgerichtete Zuwendungen für einen bestimmten förderungsfähigen Zweck erbracht werden.
Soll das Stiftungsvermögen erhöht werden, sind nur die Erträge aus der Vermögensanlage zur Zweckerfüllung zu verwenden. Geldzuwendungen, die nicht das Stiftungsvermögen erhöhen sollen, sind in ihrer Höhe entsprechend dem Stifterwillen zu verwenden.
Nähere Informationen erhalten Sie gern im Rathaus der Stadt Bad Gandersheim unter 05382/ 73-100 (Bürgermeisterin Schwarz – auch Vorsitzende der Stiftung -) und unter 05382/73-103 (Herr Kielhorn).
Postalisch erreichen Sie die Stiftung: Stiftung Kloster und Kulturzentrum Brunshausen, c/o Stadt Bad Gandersheim, Markt 10, 37581 Bad Gandersheim.
Bitte sprechen Sie uns an !
Infobereich
Ansprechpartner
Frau Bürgermeisterin F. Schwarz
BürgermeisterinRathaus - Stadt Bad Gandersheim, Zimmer 4 // EG
Markt 10
37581 Bad Gandersheim
Telefon: 05382 73-100
Telefax: 05382 73-170
E-Mail: schwarz@bad-gandersheim.deHerr M. Kielhorn
Geschäftsbereichsleiter - Tourismus, Kultur und Gesundheit | ChefredakteurRathaus - Stadt Bad Gandersheim, Zimmer 5 // EG
Markt 10
37581 Bad Gandersheim
Telefon: 05382 73-110
Telefax: 05382 73-170
E-Mail: kielhorn@bad-gandersheim.de