Bundestagswahl
In Deutschland wird das Parlament vom Volk gewählt. Dabei hat jede wahlberechtigte Person zwei Stimmen, welche sie 1. direkt einer Bewerberin / einem Bewerber geben kann und 2. einer teilnehmenden Partei.
Zu wählendes Gremium
Bundestag (Parlament der Bundesrepublik Deutschland)
Wahlgrundsätze
Die Wahlgrundsätze sind in § 38 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland geregelt. Wahlen müssen demnach allgemein (jede wahlberechtigte Person kann ihre Stimme abgeben), unmittelbar (mit ihrer Stimme wählen die Wahlberechtigten direkt die Abgeordneten), frei (freie individuelle Wahlentscheidung), gleich (jede Stimme zählt gleich viel) und geheim (die individuelle Stimmabgabe kann nicht mehr einer konkreten Person zugeordnet werden) sein.
Wahlperiode
4 Jahre
Wahlgebiet
Bundesrepublik Deutschland
Rechtliche Grundlagen
Grundgesetz (GG), Bundeswahlgesetz (BWahlG), Bundeswahlordnung (BWO)
Auf den Seiten des Bundeswahlleiters sind weitergehende Informationen für Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber zur Teilnahme an der Bundestagswahl (bundeswahlleiter.de) zu den Themen Beteiligungsanzeige, Wahlvorschläge und Finanzierung zu finden.