Jede Bürger/jeder Bürger ist verpflichtet, das Abhandenkommen des Ausweises unverzüglich zu melden. Die zuständige Stelle ergibt sich aus dem Grund:
- Meldung wegen Diebstahl
- Meldung wegen Verlust
- Meldung wegen Wiederauffinden
Öffnungszeiten Stadtverwaltung
(nach Voranmeldung)
Montag | 08:30 - 12:00 Uhr |
Dienstag | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr |
Mittwoch | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr |
Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr |
weitere Öffnungszeiten für Bürgerbüro und Touristinformation / Kartenzentrale finden Sie hier
Jede Bürger/jeder Bürger ist verpflichtet, das Abhandenkommen des Ausweises unverzüglich zu melden. Die zuständige Stelle ergibt sich aus dem Grund: