Europäische Patentanwälte, deren Berechtigung zur Ausübung des Berufs des Patentanwalts in ihrem Herkunftsstaat auf einen Teil der Rechtsgebiete beschränkt ist, auf denen Patentanwälte in Deutschland tätig werden dürfen, dürfen den Beruf des Patentanwalts mit der Beschränkung auf diese Rechtsgebiete auch in Deutschland ausüben.
Europäischer Patentanwaltin/Europäischer Patentanwalt Gewährung Partieller Zugang zum Beruf des Patentanwalts
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Deutsches Patent- und Markenamt.
Voraussetzungen
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die Unterschiede zwischen ihrer Tätigkeit und der Tätigkeit eines Patentanwalts in Deutschland so groß sind, dass deren Ausgleich der Anforderung gleichkäme, die Befähigung für den Beruf des Patentanwalts nach § 5 Absatz 2 der Patentanwaltsordnung (PAO) zu erwerben.
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sich ihre Tätigkeit von den anderen Tätigkeiten trennen lässt, die von einem Patentanwalt in Deutschland zu erbringen sind,
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der Erbringung ihrer Tätigkeit in Deutschland keine zwingenden Gründe des Allgemeininteresses entgegenstehen und
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sie von der Patentanwaltskammer zur Patentanwaltschaft zugelassen wurden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausbildungs- oder Befähigungsnachweises i.S. des Art. 11 Buchst. b, c, d oder e der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU, im Original oder in Kopie
- tabellarischer Lebenslauf in deutscher Sprache
- begrenzt auf die Teilbereiche, hinsichtlich derer eine Berechtigung im Herkunftsstaat besteht: Nachweis darüber, dass mehr als die Hälfte der Ausbildungszeit in einem Mitgliedstaat durchgeführt wurde, bzw. Bescheinigung über die Berufsausübung
- Erklärung darüber, ob schon einmal ein Antrag nach § 1 EuPAG Absatz 1 gestellt oder eine Eignungsprüfung abgelegt wurde;
- ggf. Nachweis darüber, dass Unterschiede nach § 2 EuPAG Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 vollständig ausgeglichen wurden
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer
- Bearbeitungsdauer: 1 Monat
Eingangsbestätigung - Bearbeitungsdauer:
Entscheidung über den Antrag
Infobereich
Ansprechpartner
- Landkreis NortheimMedenheimer Str. 6-8
37154
Telefon: 05551 708-0
Telefax: 05551 708-223
E-Mail: info@landkreis-northeim.deHomepage: http://www.landkreis-northeim.deÖffnungszeiten:
Montags bis donnerstags
08.30 bis 12.30 und 13.30 bis 16.00Uhr
freitags 08.30 bis 13.00Uhr
und nach Vereinbarung
Veranstaltungen
- So, 28.02.2021, 14:00 UhrRömerschlacht am Harzhorn - Führung über das römisch-germanische Schlachtfeld jeden Sonntag um 14:00 Uhr ; Anmeldung erforderlich, Tel. 0171/1423739Infogebäude am Harzhorn, Bad GandersheimTouristinformation
- Di, 02.03.2021, 10:00 UhrQi Gong Online KursPraxis für Naturheilkunde, Bad GandersheimPraxis für Naturheilkunde
- So, 07.03.2021, 14:00 UhrRömerschlacht am Harzhorn - Führung über das römisch-germanische Schlachtfeld jeden Sonntag um 14:00 Uhr ; Anmeldung erforderlich, Tel. 0171/1423739Infogebäude am Harzhorn, Bad GandersheimTouristinformation
- So, 14.03.2021, 14:00 UhrRömerschlacht am Harzhorn - Führung über das römisch-germanische Schlachtfeld jeden Sonntag um 14:00 Uhr ; Anmeldung erforderlich, Tel. 0171/1423739Infogebäude am Harzhorn, Bad GandersheimTouristinformation
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