Prostitutionsstätten sind Gebäude, Räume und sonstige ortsfeste Anlagen, die als Betriebsstätte zur Erbringung sexueller Dienstleistungen genutzt werden.
Wer eine Prostitutionsstätte betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Stelle.
Öffnungszeiten Stadtverwaltung
(nach Voranmeldung)
Montag | 08:30 - 12:00 Uhr |
Dienstag | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr |
Mittwoch | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr |
Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr |
weitere Öffnungszeiten für Bürgerbüro und Touristinformation / Kartenzentrale finden Sie hier
Prostitutionsstätten sind Gebäude, Räume und sonstige ortsfeste Anlagen, die als Betriebsstätte zur Erbringung sexueller Dienstleistungen genutzt werden.
Wer eine Prostitutionsstätte betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Stelle.
Die Erlaubnis ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.
Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, in deren Bezirk die Prostitutionsstätte betrieben werden soll.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Finden Sie Ihren Einheitlichen Ansprechpartner im Dienstleisterportal Niedersachsen
Nach Zeitaufwand, mindestens 300,00 Euro.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Öffnungszeiten:
Montags bis donnerstags
08.30 bis 12.30 und 13.30 bis 16.00Uhr
freitags 08.30 bis 13.00Uhr
und nach Vereinbarung