SEPA-Lastschriftmandat
Was ist SEPA ?
SEPA steht für Single Euro Payment Area. Das heißt übersetzt: einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Dieser besteht aus 32 Ländern.
Nach Umstellung der nationalen Währungen auf den Euro im Jahr 2002, war Ziel des Europäischen Parlamentes die Vereinheitlichung des europäischen Zahlungsverkehrs. Im Jahr 2012 wurde die verbindliche SEPA Einführung zum 01.02.2014 beschlossen. Später wurde die Übergangsfrist bis zum 01.08.2014 verlängert. Innerhalb des einheitlichen Euro-Zahlungs-verkehrsraumes soll es keine Unterscheidung zwischen In- und Auslandszahlungen mehr geben. Verbraucher und Unternehmen können bargeldlose Euro Zahlungen unter einem einheitlichen, gemeinsamen, rechtlichen Rahmenwerk abwickeln.
Was hat sich durch SEPA geändert?
Innerhalb des SEPA Zahlungsverkehrsraumes identifizieren IBAN (übersetzt internationale Bankkonto-nummer) und BIC (übersetzt international gültige BLZ) den Kontoinhaber. Die IBAN ist in Deutschland 22 stellig und ersetzt die bisherige Kontonummer. Der BIC ersetzt die bisherige BLZ und ist 8 oder 11 stellig. Im innerdeu-tschen Zahlungsverkehr bedarf es grundsätzlich nicht der Angabe des BIC. Beachten Sie aber bitte, dass eine Vielzahl der eingesetzten EDV-Verfahren nicht ohne BIC auskommt. Auch das von uns eingesetzte Verfahren benötigt zwingend den BIC.
Sie finden Ihre BIC und IBAN auf Ihren Kontoauszügen. Bei den meisten Banken finden Sie diese Angaben auch auf der Rückseite Ihrer Bankkundenkarte. Im Online Banking finden Sie BIC und IBAN unter „meine Daten“, „Kontodetails“ oder einem ähnlich benannten Bereich. Bei Fragen steht Ihnen Ihre Bank sicher gern zur Verfügung. Ausschließlich Privatpersonen können die bisherige nationale Kontonummer plus Bankleitzahl noch bis Ende Januar 2016 verwenden.
Haben die erteilten Einzugsermächtigungen noch Gültigkeit?
Bisher erteilte Einzugsermächtigungen wurden bis auf einige Ausnahmen (z.B. Gewerbesteuer) von uns in SEPA-Lastschriftmandate umgedeutet. Wenn Ihre erteil-te Einzugsermächtigung in ein SEPA-Lastschriftmandat umgedeutet wurde, haben wir Sie bereits im Oktober 2013 angeschrieben und Ihnen Ihre Mandatsreferenz-Nummer mitgeteilt.
Was ist ein SEPA- Mandat und was sollten Sie bei bzw. nach der Erteilung eines SEPA-Lastschrift-mandates beachten?
Das SEPA-Mandat ist die rechtliche Grundlage für den Einzug von Forderungen durch die Stadtkasse. Ein Mandat gilt immer nur für den jeweils erteilten Verwendungszweck. Kommen weitere Abgaben dazu oder ändert sich der Zahlungspflichtige (z.B. durch Eigentumswechsel) bedarf es eines neuen/weiteren Mandates.
Bitte beachten Sie, dass das Mandat hier im Original vorliegen muss. Für eine rechtzeitige Bearbeitung sollte das Mandat spätestens 3 Wochen vor Fälligkeit der Forderung in der Stadtkasse eingegangen sein. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Anschreiben zum Mandat.
Nach Erteilung des SEPA-Lastschriftmandates erhalten Sie von die so genannte „Vorankündigung“ und die Mitteilung Ihrer Mandatsreferenznummer. Mit diesem Schreiben informieren wir Sie über, welche Forderungen wir zu den einzelnen Fälligkeitsterminen abbuchen. Sie haben so die Möglichkeit festzustellen, ob wir Ihr Mandant wunschgemäß umgesetzt haben. Erhalten Sie innerhalb von 2 Wochen nach Mandatserteilung kein Schreiben von uns, setzen Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung. Es kann immer einmal etwas verloren gehen.
Wie füllen Sie das Mandat richtig aus ?
Folgende Angaben sind im SEPA Mandat erforderlich:
- Name und Anschrift des Zahlungspflichtigen
- Möglichst genaue Bezeichnung des Zahlungsgrundes, z.B. Grundsteuer mit Angabe von Finanzadresse und Objekt (Diese Daten entnehmen Sie bitte Ihrem Abgabenbescheid)
- Ihre Kontodaten, also IBAN und BIC
- Sofern der Kontoinhaber vom Zahlungspflichtigen abweicht, benötigen wir auch Name und Anschrift des Kontoinhabers
- Das Mandat muss handschriftlich vom Kontoinhaber bzw. dem/n Unterzeichnungs-berechtigten unterschrieben werden.
Das unterschriebene Mandat übersenden Sie uns bitte im Original.
Sie haben noch Fragen oder sind sich unsicher beim Ausfüllen des Mandatsvordruckes? Gerne sind wir Ihnen behilflich. Wenden Sie sich an eine der Ansprechpartner oder kommen Sie während der Öffnungszeiten vorbei.
Infobereich
Ansprechpartner
- Frau U. Bode
Wilhelmsburg, Zimmer 14 // 1. OG
Barfüßerkloster 15
37581 Bad Gandersheim
Telefon: 05382 73-130
Telefax: 05382 73-170
E-Mail: stadtkasse@bad-gandersheim.de - Frau H. Windt
Wilhelmsburg, Zimmer 15 // 1. OG
Barfüßerkloster 15
37581 Bad Gandersheim
Telefon: 05382 73-132
Telefax: 05382 73-170
E-Mail: stadtkasse@bad-gandersheim.de
Veranstaltungen
- So, 28.02.2021, 14:00 UhrRömerschlacht am Harzhorn - Führung über das römisch-germanische Schlachtfeld jeden Sonntag um 14:00 Uhr ; Anmeldung erforderlich, Tel. 0171/1423739Infogebäude am Harzhorn, Bad GandersheimTouristinformation
- Di, 02.03.2021, 10:00 UhrQi Gong Online KursPraxis für Naturheilkunde, Bad GandersheimPraxis für Naturheilkunde
- So, 07.03.2021, 14:00 UhrRömerschlacht am Harzhorn - Führung über das römisch-germanische Schlachtfeld jeden Sonntag um 14:00 Uhr ; Anmeldung erforderlich, Tel. 0171/1423739Infogebäude am Harzhorn, Bad GandersheimTouristinformation
- So, 14.03.2021, 14:00 UhrRömerschlacht am Harzhorn - Führung über das römisch-germanische Schlachtfeld jeden Sonntag um 14:00 Uhr ; Anmeldung erforderlich, Tel. 0171/1423739Infogebäude am Harzhorn, Bad GandersheimTouristinformation
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