Landtagswahl
Landtag
Seit dem 20. April 1947 wählen die Wahlberechtigten in Niedersachsen ihr Landesparlament, den Niedersächsischen Landtag. Wie bei der Bundestagswahl auch haben die wahlberechtigten Personen jeweils zwei Stimmen. Mit der sog. Erststimme können sie direkt eine Kandidatin oder einen Kandidaten in ihrem Wahlkreis wählen und mit der Zweitstimme entscheiden sie über die Landeslisten von Parteien.
Die nächste Landtagswahl in Niedersachsen findet am 09.10.2022 statt.
Zu wählendes Gremium
Niedersächsischer Landtag (Parlament des Bundeslandes Niedersachsen)
Wahlgrundsätze
Die Wahlgrundsätze sind in § 38 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland geregelt. Wahlen müssen demnach
- allgemein
(jede wahlberechtigte Person kann ihre Stimme abgeben)
- unmittelbar
(mit ihrer Stimme wählen die Wahlberechtigten direkt die Abgeordneten)
- frei
(freie individuelle Wahlentscheidung)
- gleich
(jede Stimme zählt gleich viel) und
- geheim
(die individuelle Stimmabgabe kann nicht mehr einer konkreten Person zugeordnet werden) sein.
Wahlperiode
5 Jahre
Wahlgebiet
Niedersachsen
Rechtliche Grundlagen
Niedersächsisches Landeswahlgesetz (NLWG), Niedersächsische Landeswahlordnung (NLWO)
Infobereich
Ansprechpartner
- Herr F. Biener
Wilhelmsburg, Zimmer 21 // 1. OG
Barfüßerkloster 15
37581 Bad Gandersheim
Telefon: 05382 73-200
Telefax: 05382 73-5200
E-Mail: biener@bad-gandersheim.de - Frau E. Waldmann
Wilhelmsburg, Zimmer 13 // 1. OG
Barfüßerkloster 15
37581 Bad Gandersheim
Telefon: 05382 73-122
Telefax: 05382 73-5122
E-Mail: waldmann@bad-gandersheim.de