Naturschutz
Grundwasserschutz
Der vorsorgende Grundwasserschutz hat das Ziel, die Einträge von Nähr- und Schadstoffen in das Grundwasser durch eine umweltorientierte Land- und Gewässerbewirtschaftung langfristig auf einen Vorsorgewert unterhalb der in der Trinkwasserverordnung festgelegten Grenzwerte zurückzuführen bzw. einen niedrigen Wert zu erhalten.
In Umsetzung der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Vorhaben zum Trinkwasserschutz in Trinkwassergewinnungsgebieten im Rahmen der Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums“ (ELER) wird durch das Land Niedersachsen eine Finanzierung für Vorhaben zum Trinkwasserschutz ermöglicht. Die „Verordnung über die Finanzhilfe zum kooperativen Schutz von Trinkwassergewinnungsgebieten“ vom 03.09.2007 regelt die Finanzhilfe an die Wasserversorgungsunternehmen (WVU) für nach § 28 NWG mögliche Schutzmaßnahmen in Land- und Forstwirtschaft sowie im Erwerbsgartenbau. Voraussetzung ist die Zusammenarbeit der WVU und der Boden bewirtschaftenden Personen in einer Kooperation und der Abschluss eines fünfjährigen Finanzhilfevertrages zwischen WVU und dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN).
Die Trinkwasserschutz-Kooperation Northeim, vertreten durch die Stadtwerke Einbeck GmbH, Grimsehlstraße 17, 37574 Einbeck ist Auftraggeber einer Wasserschutz-Zusatzberatung und damit auch für die Erstellung eines Schutzkonzeptes.
Mit der Erstellung des Schutzkonzeptes beauftragt wurde das Sachgebiet Wasserschutzberatung der Bezirksstelle Northeim der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Wallstraße 44, 37154 Northeim.
Dieses Schutzkonzept bezieht sich auf 44 Trinkwassergewinnungsgebiete (TGG), die mit Ausnahme der im Kreis Göttingen liegenden TGG Renshausen, Obernfeld, Landolfshausen und Sattenhausen im Landkreis Northeim liegen. Es handelt sich um 32 Wasserschutzgebiete (WSG) und 12 Wassereinzugsgebiete (WEG), die alle im Zuständigkeitsbereich der Betriebsstelle Süd (Göttingen) des NLWKN liegen.
Die Wasserschutz-Zusatzberatung erfolgt durch Wasserschutz-Spezialberater der Bezirksstelle Northeim der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Diese führen die Arbeiten überwiegend selbsttätig, in einigen Fällen auch in Kooperation mit regional tätigen Beratungsträgern als beauftragten Partnern vor Ort durch.
Zwecks Bündelung der Aktivitäten und Nutzung von Synergieeffekten haben die in der Region tätigen Wasserversorgungsunternehmen (WVU) und die Vertreter der Landwirte aus den 44 Trinkwassergewinnungsgebieten am 31.07.2007 die „Trinkwasserschutz-Kooperation Northeim“ gegründet bzw. sind ihr am 05.08.2008, zum 01.01.2010 bzw. zum 01.04.2010 beigetreten. Unter Geschäftsführung der Stadtwerke Einbeck GmbH gehören der Kooperation nunmehr 19 Vertreter der WVU und 52 Kooperationslandwirte an. Die Stadt Bad Gandersheim ist mit ihren Stadtwerken in der Trinkwasserschutz-Kooperation Northeim vertreten.
Da eine Kooperation in einer solchen Größenordnung kaum arbeitsfähig wäre, wurde auf Anregung der Betriebsstelle Süd (Göttingen) des NLWKN am 25.02.2009 ein sog. „Kooperationsausschuss“ gegründet. Diesem gehören jeweils 8 Vertreter der Kooperationslandwirte und der Wasserversorgungsunternehmen an. Sie vertreten im Ausschuss die Interessen ihrer Region. Gebildet wurden die auch naturräumlich zu gliedernden Bereiche Bad Gandersheim, Kalefeld, Einbeck, Solling, Uslar, Hardegsen, Northeim und Duderstadt.
Regionale Gliederung der Kooperation Northeim
Regionale Gliederung der Kooperation Northeim© Stadt Bad Gandersheim
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